ZE48.17 525 Mio. IE bis unter 565 Mio. IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP08.17In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP08.17 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE48.17 · 10.474,62 € × 110.474,62 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP08.17 · 10.474,62 € × 110.474,62 € = gleich
Zusatzentgelt10.474,62 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 6-001.8g525 Mio. IE bis unter 565 Mio. IE