ZE48.15 445 Mio. IE bis unter 485 Mio. IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP08.15In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP08.15 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE48.15 · 8.918,02 € × 18.918,02 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP08.15 · 8.918,02 € × 18.918,02 € = gleich
Zusatzentgelt8.918,02 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 6-001.8e445 Mio. IE bis unter 485 Mio. IE