ZE48.14 405 Mio. IE bis unter 445 Mio. IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP08.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP08.14 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE48.14 · 8.161,60 € × 18.161,60 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP08.14 · 8.161,60 € × 18.161,60 € = gleich
Zusatzentgelt8.161,60 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 6-001.8d405 Mio. IE bis unter 445 Mio. IE