ZE48.12 325 Mio. IE bis unter 365 Mio. IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP08.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP08.12 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE48.12 · 6.600,82 € × 16.600,82 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP08.12 · 6.600,82 € × 16.600,82 € = gleich
Zusatzentgelt6.600,82 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 6-001.8b325 Mio. IE bis unter 365 Mio. IE