ZE48.10 245 Mio. IE bis unter 285 Mio. IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP08.10In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP08.10 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE48.10 · 5.040,03 € × 15.040,03 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP08.10 · 5.040,03 € × 15.040,03 € = gleich
Zusatzentgelt5.040,03 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 6-001.89245 Mio. IE bis unter 285 Mio. IE