ZE48.09 205 Mio. IE bis unter 245 Mio. IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP08.09In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP08.09 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE48.09 · 4.248,22 € × 14.248,22 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP08.09 · 4.248,22 € × 14.248,22 € = gleich
Zusatzentgelt4.248,22 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 6-001.88205 Mio. IE bis unter 245 Mio. IE