ZE48.04 105 Mio. IE bis unter 125 Mio. IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP08.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP08.04 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE48.04 · 2.308,17 € × 12.308,17 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP08.04 · 2.308,17 € × 12.308,17 € = gleich
Zusatzentgelt2.308,17 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 6-001.83105 Mio. IE bis unter 125 Mio. IE