ZE48.02 65 Mio. IE bis unter 85 Mio. IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP08.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP08.02 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE48.02 · 1.398,20 € × 11.398,20 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP08.02 · 1.398,20 € × 11.398,20 € = gleich
Zusatzentgelt1.398,20 €

Auslösende OPS-Kodes1