ZE47.12 60.000 IE bis unter 70.000 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP07.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP07.12 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE47.12 · 3.743,00 € × 13.743,00 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP07.12 · 3.743,00 € × 13.743,00 € = gleich
Zusatzentgelt3.743,00 €

Auslösende OPS-Kodes1