ZE44.04 60,0 mg bis unter 70,0 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP53.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP53.04 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE44.04 · 163,03 € × 1163,03 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP53.04 · 163,03 € × 1163,03 € = gleich
Zusatzentgelt163,03 €

Auslösende OPS-Kodes1