ZE44.03 50,0 mg bis unter 60,0 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP53.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP53.03 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE44.03 · 137,29 € × 1137,29 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP53.03 · 137,29 € × 1137,29 € = gleich
Zusatzentgelt137,29 €

Auslösende OPS-Kodes1