ZE44.02 40,0 mg bis unter 50,0 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP53.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP53.02 aus.
Katalog 2022aG-DRG-Version 2022 und Pflegeerlöskatalog 2022

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2022

ZE44.02 · 113,64 € × 1113,64 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP53.02 · 113,64 € × 1113,64 € = gleich
Zusatzentgelt113,64 €

Auslösende OPS-Kodes1