ZE42.04 300 Mio. IE bis unter 400 Mio. IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP06.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP06.04 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE42.04 · 175,97 € × 1175,97 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP06.04 · 175,97 € × 1175,97 € = gleich
Zusatzentgelt175,97 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 6-002.23300 Mio. IE bis unter 400 Mio. IE