ZE40.19 2.450 Mio. IE oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP05.19In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP05.19 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE40.19 · 651,06 € × 1651,06 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP05.19 · 651,06 € × 1651,06 € = gleich
Zusatzentgelt651,06 €

Auslösende OPS-Kodes1