ZE40.19 2.450 Mio. IE und mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP05.19In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP05.19 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE40.19 · 1.830,71 € × 11.830,71 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP05.19 · 1.830,71 € × 11.830,71 € = gleich
Zusatzentgelt1.830,71 €

Auslösende OPS-Kodes1