ZE40.18 2.250 Mio. IE bis unter 2.450 Mio. IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP05.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP05.18 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE40.18 · 624,57 € × 1624,57 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP05.18 · 624,57 € × 1624,57 € = gleich
Zusatzentgelt624,57 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 6-002.1h2.250 Mio. IE bis unter 2.450 Mio. IE