ZE40.18 2.250 Mio. IE bis unter 2.450 Mio. IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP05.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP05.18 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE40.18 · 1.023,55 € × 11.023,55 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP05.18 · 1.023,55 € × 11.023,55 € = gleich
Zusatzentgelt1.023,55 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 6-002.1h2.250 Mio. IE bis unter 2.450 Mio. IE