ZE40.17 2.050 Mio. IE bis unter 2.250 Mio. IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP05.17In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP05.17 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE40.17 · 741,89 € × 1741,89 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP05.17 · 741,89 € × 1741,89 € = gleich
Zusatzentgelt741,89 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 6-002.1g2.050 Mio. IE bis unter 2.250 Mio. IE