ZE40.14 1.450 Mio. IE bis unter 1.650 Mio. IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP05.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP05.14 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE40.14 · 392,36 € × 1392,36 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP05.14 · 392,36 € × 1392,36 € = gleich
Zusatzentgelt392,36 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 6-002.1d1.450 Mio. IE bis unter 1.650 Mio. IE