ZE40.09 750 Mio. IE bis unter 850 Mio. IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP05.09In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP05.09 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE40.09 · 569,82 € × 1569,82 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP05.09 · 569,82 € × 1569,82 € = gleich
Zusatzentgelt569,82 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 6-002.18750 Mio. IE bis unter 850 Mio. IE