ZE40.09 750 Mio. IE bis unter 850 Mio. IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP05.09In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP05.09 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE40.09 · 202,65 € × 1202,65 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP05.09 · 202,65 € × 1202,65 € = gleich
Zusatzentgelt202,65 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 6-002.18750 Mio. IE bis unter 850 Mio. IE