ZE40.08 650 Mio. IE bis unter 750 Mio. IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP05.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP05.08 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE40.08 · 176,78 € × 1176,78 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP05.08 · 176,78 € × 1176,78 € = gleich
Zusatzentgelt176,78 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 6-002.17650 Mio. IE bis unter 750 Mio. IE