ZE40.06 450 Mio. IE bis unter 550 Mio. IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP05.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP05.06 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE40.06 · 125,04 € × 1125,04 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP05.06 · 125,04 € × 1125,04 € = gleich
Zusatzentgelt125,04 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 6-002.15450 Mio. IE bis unter 550 Mio. IE