ZE40.04 250 Mio. IE bis unter 350 Mio. IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP05.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP05.04 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE40.04 · 76,39 € × 176,39 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP05.04 · 76,39 € × 176,39 € = gleich
Zusatzentgelt76,39 €

Auslösende OPS-Kodes1

  • 6-002.13250 Mio. IE bis unter 350 Mio. IE