ZE30.23 200.500 IE oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP04.23In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP04.23 aus.
Katalog 2026aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2026

ZE30.23 · 46.752,05 € × 146.752,05 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP04.23 · 46.752,05 € × 146.752,05 € = gleich
Zusatzentgelt46.752,05 €

Auslösende OPS-Kodes1