ZE30.22 160.500 IE bis unter 200.500 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP04.22In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP04.22 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE30.22 · 38.226,10 € × 138.226,10 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP04.22 · 38.226,10 € × 138.226,10 € = gleich
Zusatzentgelt38.226,10 €

Auslösende OPS-Kodes1