ZE30.21 140.500 IE bis unter 160.500 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP04.21In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP04.21 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE30.21 · 32.621,10 € × 132.621,10 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP04.21 · 32.621,10 € × 132.621,10 € = gleich
Zusatzentgelt32.621,10 €

Auslösende OPS-Kodes1