ZE30.20 120.500 IE bis unter 140.500 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP04.20In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP04.20 aus.
Katalog 2026aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2026

ZE30.20 · 27.873,55 € × 127.873,55 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP04.20 · 27.873,55 € × 127.873,55 € = gleich
Zusatzentgelt27.873,55 €

Auslösende OPS-Kodes1