ZE30.19 100.500 IE bis unter 120.500 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP04.19In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP04.19 aus.
Katalog 2024aG-DRG-Version 2024 und Pflegeerlöskatalog 2024

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2024

ZE30.19 · 23.515,95 € × 123.515,95 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP04.19 · 23.515,95 € × 123.515,95 € = gleich
Zusatzentgelt23.515,95 €

Auslösende OPS-Kodes1