ZE30.18 80.500 IE bis unter 100.500 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP04.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP04.18 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE30.18 · 18.989,55 € × 118.989,55 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP04.18 · 18.989,55 € × 118.989,55 € = gleich
Zusatzentgelt18.989,55 €

Auslösende OPS-Kodes1