ZE30.15 40.500 IE bis unter 50.500 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP04.15In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP04.15 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE30.15 · 9.614,80 € × 19.614,80 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP04.15 · 9.614,80 € × 19.614,80 € = gleich
Zusatzentgelt9.614,80 €

Auslösende OPS-Kodes1