ZE30.14 30.500 IE bis unter 40.500 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP04.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP04.14 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE30.14 · 7.398,60 € × 17.398,60 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP04.14 · 7.398,60 € × 17.398,60 € = gleich
Zusatzentgelt7.398,60 €

Auslösende OPS-Kodes1