ZE30.14 30.500 IE bis unter 40.500 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP04.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP04.14 aus.
Katalog 2026aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2026

ZE30.14 · 7.329,30 € × 17.329,30 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP04.14 · 7.329,30 € × 17.329,30 € = gleich
Zusatzentgelt7.329,30 €

Auslösende OPS-Kodes1