ZE30.12 25.500 IE bis unter 30.500 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP04.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP04.12 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE30.12 · 5.494,78 € × 15.494,78 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP04.12 · 5.494,78 € × 15.494,78 € = gleich
Zusatzentgelt5.494,78 €

Auslösende OPS-Kodes1