ZE30.09 10.500 IE bis unter 15.500 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP04.09In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP04.09 aus.
Katalog 2026aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2026

ZE30.09 · 2.702,22 € × 12.702,22 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP04.09 · 2.702,22 € × 12.702,22 € = gleich
Zusatzentgelt2.702,22 €

Auslösende OPS-Kodes1