ZE30.08 9.500 IE bis unter 10.500 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP04.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP04.08 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE30.08 · 2.045,82 € × 12.045,82 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP04.08 · 2.045,82 € × 12.045,82 € = gleich
Zusatzentgelt2.045,82 €

Auslösende OPS-Kodes1