ZE30.06 7.500 IE bis unter 8.500 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP04.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP04.06 aus.
Katalog 2021aG-DRG-Version 2021 und Pflegeerlöskatalog 2021

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2021

ZE30.06 · 1.788,35 € × 11.788,35 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP04.06 · 1.788,35 € × 11.788,35 € = gleich
Zusatzentgelt1.788,35 €

Auslösende OPS-Kodes1