ZE30.06 7.500 IE bis unter 8.500 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP04.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP04.06 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE30.06 · 1.757,02 € × 11.757,02 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP04.06 · 1.757,02 € × 11.757,02 € = gleich
Zusatzentgelt1.757,02 €

Auslösende OPS-Kodes1