ZE30.04 5.500 IE bis unter 6.500 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP04.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP04.04 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE30.04 · 1.308,42 € × 11.308,42 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP04.04 · 1.308,42 € × 11.308,42 € = gleich
Zusatzentgelt1.308,42 €

Auslösende OPS-Kodes1