ZE30.04 5.500 IE bis unter 6.500 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP04.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP04.04 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE30.04 · 1.304,33 € × 11.304,33 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP04.04 · 1.304,33 € × 11.304,33 € = gleich
Zusatzentgelt1.304,33 €

Auslösende OPS-Kodes1