ZE30.03 4.500 IE bis unter 5.500 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP04.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP04.03 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE30.03 · 977,60 € × 1977,60 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP04.03 · 977,60 € × 1977,60 € = gleich
Zusatzentgelt977,60 €

Auslösende OPS-Kodes1