ZE30.02 3.500 IE bis unter 4.500 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP04.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP04.02 aus.
Katalog 2025aG-DRG-Version 2025 und Pflegeerlöskatalog 2025

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2025

ZE30.02 · 845,13 € × 1845,13 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP04.02 · 845,13 € × 1845,13 € = gleich
Zusatzentgelt845,13 €

Auslösende OPS-Kodes1