ZE30.02 3.500 IE bis unter 4.500 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP04.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP04.02 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE30.02 · 788,88 € × 1788,88 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP04.02 · 788,88 € × 1788,88 € = gleich
Zusatzentgelt788,88 €

Auslösende OPS-Kodes1