ZE27.14 1.000 mg bis unter 1.200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP03.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP03.14 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE27.14 · 5.494,61 € × 15.494,61 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP03.14 · 5.494,61 € × 15.494,61 € = gleich
Zusatzentgelt5.494,61 €

Auslösende OPS-Kodes1