ZE27.09 500 mg bis unter 600 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP03.09In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP03.09 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE27.09 · 2.747,31 € × 12.747,31 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP03.09 · 2.747,31 € × 12.747,31 € = gleich
Zusatzentgelt2.747,31 €

Auslösende OPS-Kodes1