ZE27.08 450 mg bis unter 500 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP03.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP03.08 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE27.08 · 2.403,89 € × 12.403,89 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP03.08 · 2.403,89 € × 12.403,89 € = gleich
Zusatzentgelt2.403,89 €

Auslösende OPS-Kodes1