ZE27.07 400 mg bis unter 450 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP03.07In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP03.07 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE27.07 · 2.146,33 € × 12.146,33 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP03.07 · 2.146,33 € × 12.146,33 € = gleich
Zusatzentgelt2.146,33 €

Auslösende OPS-Kodes1