ZE27.03 200 mg bis unter 250 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP03.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP03.03 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE27.03 · 1.116,09 € × 11.116,09 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP03.03 · 1.116,09 € × 11.116,09 € = gleich
Zusatzentgelt1.116,09 €

Auslösende OPS-Kodes1