Zusatzentgelte - Zusätzliche Entgelte für besondere Leistungen und Verfahren
ZE2026-41Multimodal-nichtoperative Komplexbehandlung des Bewegungssystems
individuell
Betrag
krankenhausindividuell
unbewertet1 OPS-Kode
▲Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
▲Die Bewertung des Zusatzentgeltes mittels einer Differenzkostenbetrachtung hat in Abhängigkeit der abzurechnenden DRG-Fallpauschalen zu erfolgen.
Auslösende OPS-Kodes1
8-977Multimodal-nichtoperative Komplexbehandlung des Bewegungssystems
Quelle: aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026