VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
Fußnoten
Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2019 ist für dieses Zusatzentgelt das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2019 weiter zu erheben. Bei fehlender Budgetvereinbarung 2018 ist für diesen Zusatzentgelt das bewertete Zusatzentgelt ZE68 in Höhe von 70 Prozent der im DRG-Katalog 2017 bewerteten Höhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2018 weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP: ZP2019-60In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP2019-60 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019
Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019
Unbewertetes Zusatzentgelt: der Betrag wird nach § 6 Abs. 1 KHEntgG krankenhausindividuell vereinbart.
Auslösende OPS-Kodes1
6-001.e*Applikation von Medikamenten, Liste 1: Infliximab, parenteralalle Subkodes